Das neue Gesetz zur Barrierefreiheit kommt im Juni 2025

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes (BAFG) wird der „European Accessibility Act“ (EAA) in Österreich umgesetzt. Ab Mitte Juni 2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen – besonders die digitalen Angebote wie Websites – barrierefrei zugänglich sind, um so allen Menschen, auch denen mit Behinderungen, den gleichen Zugang zu wichtigen Produkten und Services zu ermöglichen. Das betrifft vor allem alles, was von EndverbraucherInnen genutzt wird (B2C).

Die gute Nachricht ist, dass das neue Gesetz derzeit nur Unternehmen betrifft, die mehr als 10 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro. Wir möchten euch das Thema aber trotzdem nahe legen! Viele wissen zum Beispiel gar nicht, dass auch das Suchmaschinenranking dadurch positiv beeinflusst werden kann.

Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um eure Website auf Barrierefreiheit zu prüfen! Wir haben für euch eine kleine Checkliste erstellt:

Visuelle Zugänglichkeit für sehbehinderte NutzerInnen

  • Strukturierte HTML-Tags und ARIA-Rollen für Screenreader
  • Beschreibende Alternativtexte für Bilder
  • Kontraste gemäß WCAG Stufe AA (mind. 4,5:1) sicherstellen – auf unserer Tools-Seite findet ihr einen Beispiellink!


Zugänglichkeit für Hörgeschädigte

  • Untertitel und Transkripte für Videos bereitstellen
  • Akustische Signale durch visuelle Hinweise ergänzen


Tastaturnavigation für motorisch beeinträchtigte NutzerInnen

  • Alle Funktionen per Tab-Taste erreichbar machen
  • Fokuszustände klar hervorheben
  • Sprungmarken wie „Skip to content“ einfügen


Responsives Design

  • Optimierung für Smartphone, Tablet und Desktop
  • Skalierbare Schriftgrößen verwenden
  • Große, touchfreundliche Buttons

Ihr seid mit dem Thema überfordert oder habt einfach keine freie Kapazitäten oder Nerven, um euch dem Thema zu widmen? Dann schaut euch doch gerne unsere Pakete an: